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   OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10   

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OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10 (https://dejure.org/2010,13027)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.08.2010 - 1 B 121/10 (https://dejure.org/2010,13027)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. August 2010 - 1 B 121/10 (https://dejure.org/2010,13027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 2
    Allgemeines Wohngebiet, Tischlerei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Nutzung eines Werkstattgebäudes mit Werkmaschinen zur Oberflächenveredlung von Holzwerkstoffen in einem allgemeinen Wohngebiet mit dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme und den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Nutzung eines Werkstattgebäudes mit Werkmaschinen zur Oberflächenveredlung von Holzwerkstoffen in einem allgemeinen Wohngebiet mit dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme und den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse und Arbeitsverhältnisse; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Die Grenze der zulässigen und gebotenen Typisierung ist erst erreicht, wenn das in Frage stehende Vorhaben von dem typischen Erscheinungsbild der Betriebsart abweicht und nicht zu erwarten ist, dass sich der Charakter des Betriebes künftig in Richtung auf den typischen, in der Umgebung grundsätzlich wesensfremden Betrieb hin verändern wird (vgl. OVG NRW, Urt. v. 21.3.1995, BRS 57 Nr. 68; NdsOVG, Urt. v. 29.8.1995, BRS 57 Nr. 72).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1999 - 1 M 119/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Mit der Gebietsart eines allgemeinen Wohngebiets (§ 4 Abs. 1 BauNVO) ist die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks durch die Verob GmbH als Tischlerei und damit auch der geplante Anbau nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15; OVG Schl.-H., Beschl. v. 7.6.1999 - 1 M 119/98 -, zitiert nach juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, Urt. v. 22.7.2004 - 26 B 04.931 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Es fehlt nämlich bereits an einem gleichwertigen Nebeneinander zweier Nutzungsarten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207, und v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 -, BRS 46 Nr. 51).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zusetzen (BVerwG, Urt. vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 -, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 22.07.2004 - 26 B 04.931

    Bauplanungsrecht: Schreinerei im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Mit der Gebietsart eines allgemeinen Wohngebiets (§ 4 Abs. 1 BauNVO) ist die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks durch die Verob GmbH als Tischlerei und damit auch der geplante Anbau nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.5.1971, BRS 24 Nr. 15; OVG Schl.-H., Beschl. v. 7.6.1999 - 1 M 119/98 -, zitiert nach juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch BayVGH, Urt. v. 22.7.2004 - 26 B 04.931 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 4 B 36.07

    Nachbarschützende Funktion der Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Derselbe Nachbarschutz besteht im unbeplanten Innenbereich, der hier mangels Bebauungsplan vorliegt, wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entspricht (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.9.2007 - 4 B 36/07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 20.10.2005 - 1 BS 251/05

    Baugrenze, Baulinie, Rücksichtsnahmegebot, Abstandsflächen, Grenzbebauung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Hiernach ist für das Beschwerdeverfahren mangels substanziierter Darlegung einer konkreten Grundstückswertminderung durch die angegriffene Baugenehmigung auf den eineArt von Auffangwert (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2005 - 1 BS 251/05 - m. w. N.) darstellenden Betrag von 7.500 EUR - im Eilverfahren davon die Hälfte - abzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08

    Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Aufgrund des Fehlens weiterer vergleichbarer Gewerbeansiedlungen dürfte es sich bei dem damaligen Gerüstlager vielmehr um einen Solitär und damit um einen nicht prägenden Fremdkörper gehandelt haben (vgl. VGHBW, Urt. v. 10.3.2010 - 3 S 2627/08 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Als nähere Umgebung ist der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann, und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55 369).
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.08.2010 - 1 B 121/10
    Es fehlt nämlich bereits an einem gleichwertigen Nebeneinander zweier Nutzungsarten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, BVerwGE 68, 207, und v. 21.2.1986 - 4 C 31.83 -, BRS 46 Nr. 51).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • OVG Sachsen, 19.08.2009 - 1 B 247/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Immissionen; Lärmschutzauflage

  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 1 B 158/12

    Nachbarschutz, Ortsbild, Gebot der Rücksichtnahme, Hochwassersatz

    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. v. 16. September 1993, BVerwGE 94, 151 und v. 23. August 1996, BVerwGE 101, 364; SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2010 - 1 B 121/10 - juris).
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